Geburtsurkunde beglaubigt
ins Spanische übersetzen lassen

Sie möchten Ihre Geburtsurkunde beglaubigt ins Spanische übersetzen lassen? 

Mein Name ist Fotini Gantzoras und ich bin in Spanien und Deutschland offiziell anerkannte vereidigte Übersetzerin für die spanische Sprache.

Seit Jahren fertige ich beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente an und kann diese Art von Übersetzungen daher zügig und präzise umsetzen.

Als freie Übersetzerin begleite ich Sie persönlich durch den gesamten Ablauf: Sie kommunizieren direkt mit mir, und ich fertige die Übersetzung auch selbst an. Das macht den gesamten Prozess persönlich und unkompliziert.

Die gesamte Abwicklung kann in der Regel bequem aus der Ferne erfolgen, sofern ein gut lesbarer Scan vorliegt.

Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur. Diese Form ist in Spanien inzwischen weitgehend etabliert, was die Abwicklung in vielen Fällen besonders einfach und schnell macht. 

In Spanien anerkannte Übersetzerin für Geburtsurkunde deutsch spanisch
Fotini Gantzoras
in Spanien offiziell anerkannte Übersetzerin (MAEC)

Im Folgenden erfahren Sie mehr zu Kosten, Dauer und ob eine Apostille notwendig ist. Auch informiere ich Sie über weitere wichtige Aspekte bezüglich der beglaubigten Übersetzung einer Geburtsurkunde zur Vorlage bei spanischen Behörden.

Wenn Sie es eilig haben, können Sie mich auch direkt über die folgenden Buttons kontaktieren und ein unverbindliches Angebot anfordern.

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde ins Spanische?

Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde bei einer spanischen Behörde, einem Registro Civil (Standesamt), einer Universität oder einer anderen offiziellen Stelle vorlegen müssen, wird häufig eine spanische Fassung verlangt. Eine Ausnahme ist die internationale Geburtsurkunde: Sie wird mehrsprachig ausgestellt und muss in Spanien normalerweise nicht zusätzlich übersetzt werden.

Liegt Ihnen jedoch eine deutsche Geburtsurkunde vor oder verlangt die zuständige Stelle ausdrücklich eine Übersetzung, genügt meist keine einfache Übersetzung. Stattdessen wird in der Regel eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde in die spanische Sprache benötigt, damit das Dokument bei der jeweiligen Behörde oder Institution offiziell anerkannt und verwendet werden kann.

Wenn Sie die Geburtsurkunde  vorliegen haben, können Sie sie mir gerne unverbindlich zusenden. Ich prüfe dann, ob der Scan für die beglaubigte Übersetzung ausreichend ist und sende Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zu.

Wer darf eine Geburtsurkunde beglaubigt ins Spanische übersetzen?

Grundsätzlich darf eine beglaubigte Übersetzung nur von einem Übersetzer angefertigt werden, der für die betreffende Sprache offiziell ermächtigt, beeidigt, vereidigt oder öffentlich bestellt wurde. Die genaue Bezeichnung ist in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich.

Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde beglaubigt ins Spanische übersetzen lassen möchten, weil sie in Spanien vorgelegt werden soll, ist jedoch noch ein weiterer Punkt wichtig: Spanische Behörden erkennen in der Praxis vor allem Übersetzungen an, die von einem in Spanien anerkannten Traductor Jurado angefertigt wurden. Diese Übersetzer sind beim spanischen Außenministerium, dem Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación (MAEC), registriert.

Lassen Sie die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde dagegen von einem in Deutschland bestellten Übersetzer anfertigen, kann es sein, dass die spanische Stelle zusätzliche Nachweise zur Anerkennung der Übersetzung verlangt. Deshalb ist es meist der sicherere und einfachere Weg, für Dokumente zur Vorlage in Spanien direkt einen in Spanien anerkannten vereidigten Übersetzer mit der beglaubigten Übersetzung zu beauftragen.

Aus diesem Grund war es mir wichtig, sowohl in Spanien als auch in Deutschland offiziell anerkannt zu sein. So werden meine beglaubigten Übersetzungen in beiden Ländern problemlos anerkannt.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde ins Spanische?

Eine der häufigsten Fragen lautet: Was kostet es, eine Geburtsurkunde beglaubigt ins Spanische übersetzen zu lassen?

Da es in Deutschland verschiedene Arten und Formate von Geburtsurkunden gibt, kann ich keinen einheitlichen Festpreis nennen, der für jedes Dokument passt. Umfang, Format und Inhalt der Urkunde können unterschiedlich sein.

Damit Sie dennoch vorab eine ungefähre Vorstellung haben: Für die beglaubigte Übersetzung einer deutschen Geburtsurkunde ins Spanische biete ich einen Preis ab 49 € an.

Den endgültigen Preis kann ich Ihnen nennen, sobald ich das Dokument gesehen habe. Sie können mir Ihre Geburtsurkunde gerne unverbindlich als Scan oder gut lesbares Foto zusenden. Ich prüfe das Dokument und sende Ihnen anschließend ein persönliches Angebot.

Wird das Originaldokument benötigt?

Für die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde zur Vorlage in Spanien genügt ein gut lesbarer Scan, sofern das Dokument vollständig und klar erkennbar ist. Das Originaldokument müssen Sie mir dafür nicht zusenden.

Das bedeutet auch: Es spielt keine Rolle, wo Sie sich gerade befinden. Der gesamte Ablauf lässt sich bequem aus der Ferne abwickeln – per E-Mail oder auch per WhatsApp.

Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das macht die gesamte Abwicklung noch einfacher und komfortabler.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Scan ausreicht, können Sie ihn mir gerne zusenden. Ich schaue ihn mir an und gebe Ihnen Bescheid.

Braucht man für die Geburtsurkunde eine Apostille?

Wenn eine deutsche Geburtsurkunde bei einer spanischen Behörde vorgelegt werden soll, ist in der Regel keine Apostille erforderlich.

Grund dafür ist die Verordnung (EU) 2016/1191. Sie vereinfacht die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union. Dazu gehören auch Urkunden zum Nachweis der Geburt. Eine in Deutschland ausgestellte Geburtsurkunde, die in Spanien vorgelegt werden soll, ist deshalb grundsätzlich von der Legalisation oder Apostille befreit.

Das bedeutet: Normalerweise müssen Sie Ihre Geburtsurkunde nicht erst mit einer Apostille versehen lassen, bevor sie beglaubigt ins Spanische übersetzt wird.

Nur wenn die zuständige Stelle in Ihrem konkreten Fall ausdrücklich eine Apostille verlangt, sollten Sie diese Vorgabe vorab klären. In den meisten Fällen ist das bei deutschen Geburtsurkunden zur Vorlage in Spanien jedoch nicht erforderlich.

Bearbeitungszeit

An Werktagen fertige ich die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde in der Regel innerhalb von 24 Stunden an. Je nach aktueller Auslastung und Umfang des Dokuments teile ich Ihnen die genaue Bearbeitungszeit im Kostenvoranschlag mit.

Die Bearbeitungszeit beginnt, sobald Sie mein Angebot angenommen  haben.

Falls Ihr Dokument Besonderheiten aufweist oder Sie eine bestimmte Frist einhalten müssen, schreiben Sie mir gerne. Ich teile Ihnen dann mit, was aktuell möglich ist.

In wenigen Schritten zur beglaubigten Übersetzung

Der Ablauf ist unkompliziert:

  1. Sie senden mir Ihr Dokument als gut lesbaren Scan per E-Mail oder auch per WhatsApp zu.
  2. Ich erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot.
  3. Wenn Sie das Angebot annehmen und die Zahlung erfolgt ist, beginne ich mit der Übersetzung.
  4. Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Persönlicher Kontakt ohne Umwege

Ein großer Vorteil ist, dass alles in einer Hand bleibt.

Ich prüfe Ihr Dokument persönlich, erstelle das Angebot und fertige die Übersetzung auch selbst an.

So bleibt der gesamte Ablauf persönlich und unkompliziert.

Vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen

Selbstverständlich behandle ich Ihre Unterlagen mit absoluter Vertraulichkeit. Ihre Daten und Dokumente werden von mir nicht an Dritte weitergegeben.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zu übersetzendes Dokument

Geburtsurkunde

Wird das Originaldokument benötigt?

Nein, ein gut lesbarer Scan ist ausreichend.

Ist eine Apostille erforderlich?

Nach der Verordnung (EU) 2016/1191 ist für eine deutsche Geburtsurkunde, die in Spanien vorgelegt werden soll, keine Apostille erforderlich.

Kosten

Ab 49 Euro für die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde. 

Übliche Bearbeitungszeit

24 Stunden an Werktagen ab Auftragsbestätigung

Übergabe

Per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Kommunikation

Direkt mit mir, ohne Umwege.

Vertraulichkeit

Ihre personenbezogenen Daten und Unterlagen behandle ich absolut vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Unverbindliches Angebot anfordern

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde zur Vorlage in Spanien benötigen, können Sie sich jederzeit unverbindlich an mich wenden.

Ich schaue mir Ihr Dokument gerne an, prüfe, ob der Scan für die Übersetzung ausreicht, und sende Ihnen anschließend ein unverbindliches Angebot zu.

Übersetzungen spanischer Geburtsurkunden ins Deutsche

Sie benötigen die beglaubigte Übersetzung einer spanischen Geburtsurkunde zur Vorlage in Deutschland? Auch in diesem Fall können Sie sich gerne unverbindlich an mich wenden.

Lassen Sie mir das Dokument einfach zukommen. Ich prüfe es gerne und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Das sagen meine Kunden:

Nach oben scrollen