Beglaubigte Übersetzungen
Deutsch-Spanisch für Spanien

Wenn ein deutsches Dokument bei einer Behörde, einem Register, einem Notar oder einem Gericht in Spanien vorgelegt werden soll, wird normalerweise eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische gefordert.

Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen, wann eine beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch normalerweise benötigt wird, wer sie mit offizieller Gültigkeit für Spanien anfertigen kann, worauf Sie achten sollten und welche deutschen Dokumente besonders häufig für Behördengänge in Spanien übersetzt werden müssen.

Was ist eigentlich eine beglaubigte Übersetzung?

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch benötigt?

Eine beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch wird in der Regel dann benötigt, wenn ein deutsches Dokument offiziell in Spanien vorgelegt werden soll. In diesen Fällen reicht es nicht aus, dass der Inhalt des Dokuments verständlich ist. Die spanische Behörde, das Register, der Notar oder die zuständige Stelle benötigt eine Übersetzung mit offizieller Gültigkeit.

Deutsche Dokumente, die häufig für Behördengänge in Spanien übersetzt werden

Für Behördengänge in Spanien werden vor allem Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Scheidungsurteile, notarielle Urkunden, Erbscheine, Testamente und akademische Nachweise benötigt.

Bei solchen Dokumenten wird meist eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Trotzdem ist es sinnvoll, vorab bei der Stelle nachzufragen, ob in Ihrem konkreten Fall tatsächlich eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist. Die Anforderungen können je nach Verfahren unterschiedlich sein.

Offizielle Gültigkeit in Spanien: Wer kann die beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Wenn Sie ein deutsches Dokument in Spanien vorlegen müssen, kommt es nicht nur darauf an, dass der Inhalt korrekt übersetzt ist. Wichtig ist auch, dass die Übersetzung von der spanischen Stelle offiziell akzeptiert werden kann.

In Spanien haben beglaubigte Übersetzungen, die von einem vom spanischen Außenministerium (MAEC) anerkannten vereidigten Übersetzer (Traductor Jurado) angefertigt werden, offiziellen Charakter. Wenn das Dokument in Spanien verwendet werden soll, ist es daher in der Regel der direkteste und einfachste Weg, einen vereidigten Übersetzer aus der offiziellen Liste des spanischen Außenministeriums zu beauftragen.

Lassen Sie die beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer anfertigen, kann es sein, dass die spanische Stelle zusätzliche Schritte zur Anerkennung der Übersetzung verlangt.

Wenn Sie diesen zusätzlichen Aufwand vermeiden und Zeit sparen möchten, ist es meist der einfachere Weg, direkt einen in Spanien anerkannten vereidigten Übersetzer mit der beglaubigten Übersetzung zu beauftragen.

Vom spanischen Außenministerium (MAEC) bestellte Übersetzerin

Ich bin vom spanischen Außenministerium als vereidigte Übersetzerin für die deutsche Sprache bestellt und werde in der offiziellen Liste der Traductores Jurados geführt. Meine beglaubigten Übersetzungen vom Deutschen ins Spanische werden daher in ganz Spanien problemlos anerkannt.

Zusätzlich bin ich auch in Deutschland offiziell als Übersetzerin ermächtigt. Dadurch kenne ich beide Systeme und bin mit den deutschen Dokumenten vertraut, die in Spanien verwendet werden sollen.

Preis und Bearbeitungszeit einer beglaubigten Übersetzung Deutsch-Spanisch

Eine der ersten Fragen ist meistens: Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch und wie schnell kann ich sie bekommen?

Der Preis einer beglaubigten Übersetzung lässt sich nicht immer pauschal nennen. Er hängt unter anderem vom Umfang, von der Lesbarkeit und vom Format des Dokuments ab sowie von möglichen Besonderheiten.

Für einige einseitige Standarddokumente biete ich einen Preis ab 49 €. Den endgültigen Preis kann ich jedoch erst bestätigen, wenn ich das Dokument gesehen habe.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Dokument und von meiner aktuellen Verfügbarkeit ab. Viele beglaubigte Übersetzungen von Standarddokumenten kann ich normalerweise innerhalb kurzer Zeit anfertigen, häufig innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Den konkreten Termin bestätige ich Ihnen zusammen mit dem Preis im Angebot.

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, können Sie mir das Dokument einfach per E-Mail oder WhatsApp schicken. Ich sehe es mir an und erstelle Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Ist für deutsche Dokumente in Spanien eine Apostille erforderlich?

Eine häufige Frage lautet: Brauche ich zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung auch eine Apostille, wenn ich ein deutsches Dokument in Spanien vorlegen möchte?

Was ist die Haager Apostille überhaupt?

Die Haager Apostille ist eine Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde, damit diese in einem anderen Land verwendet werden kann. Sie wird nicht vom vereidigten Übersetzer ausgestellt, sondern von der zuständigen Behörde des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde.

Wenn ein deutsches Dokument für Spanien eine Apostille benötigt, muss diese daher in Deutschland eingeholt werden, bevor die beglaubigte Übersetzung angefertigt wird. Nur so kann die Apostille in der Übersetzung mit berücksichtigt werden.

Welche deutschen Dokumente können von der Apostille befreit sein?

In vielen Fällen ist für deutsche Dokumente zur Vorlage in Spanien keine Apostille erforderlich. Die Verordnung (EU) 2016/1191 vereinfacht die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union. Bei deutschen Dokumenten, die unter diese Verordnung fallen, kann daher normalerweise auf eine Apostille verzichtet werden.

Diese Befreiung gilt zum Beispiel für öffentliche Urkunden zu Geburt, Tod, Ehe, Scheidung, Abstammung, Adoption, Wohnsitz oder Aufenthalt und Staatsangehörigkeit, soweit sie in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

In der Praxis bedeutet das: Viele deutsche Personenstandsurkunden benötigen für die Vorlage in Spanien keine Apostille. Trotzdem kann jedes Verfahren eigene Anforderungen haben. Entscheidend ist immer die Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen möchten.

Deshalb sollten Sie vor der Beauftragung der beglaubigten Übersetzung prüfen, ob die spanische Stelle eine Apostille verlangt. Falls eine Apostille erforderlich ist, sollte diese vor der Übersetzung eingeholt werden, damit sie in der beglaubigten Übersetzung berücksichtigt werden und ebenfalls übersetzt werden kann.

Wird für eine beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch das Originaldokument benötigt?

Für die beglaubigte Übersetzung eines deutschen Dokuments zur Vorlage in Spanien reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan aus. Sie müssen mir das Originaldokument nicht zuschicken.

Das bedeutet: Der gesamte Ablauf kann bequem aus der Ferne erfolgen, per E-Mail oder, wenn Sie möchten, auch per WhatsApp.

Wenn Sie keinen Scanner haben, ist das kein Problem. Sie können das Dokument auch mit dem Handy fotografieren, solange das Foto scharf, vollständig und gut beleuchtet ist. Wichtig ist, dass alle Daten, Stempel, Unterschriften und eventuelle Vermerke klar lesbar sind.

In diesem Fall empfehle ich Ihnen, eine Scan-App wie zum Beispiel CamScanner zu verwenden (CamScanner hier downloaden).

Damit können Sie das Dokument zuschneiden, die Lesbarkeit verbessern und es direkt als PDF speichern. Das ist hilfreich, weil der beglaubigten Übersetzung immer eine Kopie des Ausgangsdokuments beigefügt werden muss.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Scan oder Foto ausreicht, können Sie mir die Datei gerne schicken. Ich sehe sie mir kurz an und lasse Sie wissen, ob der Scan ausreichend ist.

Beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Spanisch mit elektronischer Signatur

Seit dem 8. März 2025 ist in Spanien ausdrücklich geregelt, dass beglaubigte Übersetzungen auch elektronisch signiert werden können. Grundlage dafür ist die Orden AUC/213/2025, eine spanische Regelung zur elektronischen Signatur beglaubigter Übersetzungen.

Das bedeutet: Eine beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch kann als elektronisch signiertes PDF ausgestellt werden. Ein Postversand oder das Warten auf ein Papierexemplar ist dadurch in den meisten Fällen nicht mehr notwendig.

Dies macht den gesamten Ablauf deutlich einfacher. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per E-Mail, können sie auf Ihrem Computer speichern und direkt weiterverwenden, zum Beispiel per E-Mail versenden oder über das Online-Portal einer Behörde hochladen.

Außerdem sparen Sie Zeit, vermeiden unnötige Wege und sind nicht auf ein einzelnes gedrucktes Original angewiesen. Die elektronisch signierte PDF-Datei kann gespeichert und bei Bedarf erneut verwendet oder weitergeleitet werden.

Die beglaubigte Übersetzung wird als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur ausgestellt. Die Gültigkeit der Signatur kann online über die Plattform Valide überprüft werden, die auch in der Orden AUC/213/2025 genannt wird.

Wie läuft die Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung Deutsch-Spanisch ab?

Der Ablauf ist einfach:

  1. Sie senden mir das Dokument als Scan oder gut lesbares Foto zu.

  2. Ich prüfe das Dokument und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot.

  3. Nach Annahme des Angebots und Zahlungseingang beginne ich mit der Übersetzung.

  4. Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung per E-Mail als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur.

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