Häufig gestellte Fragen

Hier beantworte ich einige der Fragen, die mir meine Kunden besonders häufig stellen. Vielleicht finden auch Sie hier bereits die passende Antwort.

In manchen Antworten finden Sie außerdem Links zu weiterführenden Artikeln mit ausführlicheren Informationen.

Ganz einfach: In der Praxis gibt es keinen wesentlichen Unterschied. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Begriffe verwendet, die jedoch in der Regel dasselbe meinen:

Eine Übersetzung, die von einem Übersetzer angefertigt wurde, der in Deutschland allgemein beeidigt, öffentlich bestellt oder ermächtigt ist.

Der Übersetzer bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzung.

Eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie in der Regel, wenn Sie ein Dokument bei einer Behörde, einem Gericht, einer Universität oder einer anderen offiziellen Stelle vorlegen müssen, das nicht in der dort verwendeten Amtssprache verfasst ist. Das kann zum Beispiel ein Führungszeugnis, ein Universitätszeugnis, eine Geburtsurkunde, ein Scheidungsurteil oder ein Erbschein sein.

In Spanien ist der vereidigte Übersetzer nicht dazu verpflichtet, die beglaubigte Übersetzung anhand des Originals anzufertigen. Er ist ausschließlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung des ihm vorgelegten Dokuments verantwortlich.Bei Vorlage der beglaubigten Übersetzung bei der Behörde, welche die Übersetzung angefordert hat, ist es jedoch möglich, dass Sie zum Abgleich um die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie gebeten werden.Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dass Sie das Originaldokument korrekt einscannen.Bitte lesen Sie hierzu „Was sollte ich beim Einscannen für eine beglaubigte Übersetzung beachten?“In Deutschland können manche Behörden etwas anspruchsvoller sein und verlangen, dass Sie die Übersetzung anhand des Originals anfertigen lassen.Fragen Sie daher lieber bei der zuständigen Behörde nach, bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben.Hier erfahren Sie im Detail alles Wichtige über die beglaubigte Übersetzung.
Selbstverständlich. Wenn ich die Originaldokumente einsehen muss, können wir gerne einen Termin zur persönlichen Übergabe vereinbaren. Alternativ kann je nach Dokument auch eine beglaubigte Kopie ausreichen.
Ja. Meine beglaubigten Übersetzungen werden sowohl in Spanien als auch in Deutschland offiziell anerkannt. Ich bin in beiden Ländern als vereidigte Übersetzerin zugelassen.

Meine Daten finden Sie  in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der BRD und in der offiziellen Liste des Außenministeriums von Madrid.

Die Haager Apostille ist ein vereinfachtes Verfahren zur Beglaubigung öffentlicher Urkunden für deren Verwendung im Ausland. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls des Siegels auf dem Dokument.

Die Apostille kann aus einem zusätzlichen Blatt bestehen, das mit dem Originaldokument verbunden wird, oder als Aufkleber direkt auf dem Dokument angebracht sein.

Wichtig: In den meisten Fällen muss auch die Apostille mitübersetzt werden. Klären Sie daher am besten vorab, ob für Ihr Dokument eine Apostille erforderlich ist.

Sie können bequem per Banküberweisung zahlen. Wenn Sie ein spanisches Bankkonto besitzen, können Sie auch gerne das Bizum nutzen. Die Daten hierzu erhalten Sie mit dem Kostenvoranschlag.


Das sagen meine Kunden:

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