Viele deutschsprachige Menschen verbringen einen Großteil des Jahres auf Lanzarote oder haben hier sogar ihren Lebensmittelpunkt. Einige von ihnen haben bereits eine deutsche Patientenverfügung. Dennoch stellt sich die Frage, ob diese für den medizinischen Ernstfall auf Lanzarote tatsächlich ausreicht.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es auf den Kanarischen Inseln gibt, wie eine spanische Patientenverfügung (Manifestaciones Anticipadas de Voluntad) errichtet werden kann und warum sie gerade für Menschen, die auf Lanzarote leben oder regelmäßig hier sind, eine sinnvolle Ergänzung sein kann.
Außerdem erfahren Sie, wie ich Sie bei der Vorbereitung, Terminvereinbarung und sprachlichen Begleitung unterstütze.
Inhaltsverzeichnis
- Patientenverfügung auf Lanzarote: Ihren Willen rechtzeitig festhalten
- Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?
- Welche Möglichkeiten gibt es auf Lanzarote?
- Der direkte Weg über das Register für Patientenverfügungen
- Muss ich auf Lanzarote Resident sein?
- Reicht meine deutsche Patientenverfügung denn nicht aus?
- So unterstütze ich Sie
- Warum Sie das Thema nicht zu lange aufschieben sollten
- Kostenloses persönliches Erstgespräch
Patientenverfügung auf Lanzarote: Ihren Willen rechtzeitig festhalten
Was soll geschehen, wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder einer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr selbst mitteilen können, welche medizinische Behandlung Sie wünschen und welche nicht?
Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen frühzeitig festhalten. Das schafft Klarheit für das behandelnde medizinische Personal und kann auch Ihre Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Situation entlasten.
Gerade wenn Sie dauerhaft oder mehrere Monate im Jahr auf Lanzarote leben, ist es sinnvoll, sich mit den Möglichkeiten vor Ort zu beschäftigen. Denn im Ernstfall werden Sie möglicherweise hier in Spanien medizinisch versorgt.
In Spanien wird die Patientenverfügung als Manifestaciones Anticipadas de Voluntad, kurz MAV, bezeichnet.
Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?
In einer spanischen Patientenverfügung können Sie festhalten, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen später nicht mehr selbst äußern können.
Dabei kann es beispielsweise um Fragen zur Wiederbelebung, künstlichen Beatmung, künstlichen Ernährung, Schmerzbehandlung oder anderen medizinischen Behandlungen gehen.
Auch persönliche Wertvorstellungen sowie Wünsche zur Organspende oder zum Umgang mit dem Körper nach dem Tod können aufgenommen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine oder mehrere Vertrauenspersonen als Vertreter zu benennen. Diese Personen sollen dafür sorgen, dass Ihr festgehaltener Wille bekannt ist und gegenüber dem medizinischen Personal berücksichtigt wird.
Wichtig ist: Solange Sie selbst entscheidungsfähig sind und Ihren Willen äußern können, entscheiden selbstverständlich weiterhin Sie. Die Patientenverfügung wird erst dann relevant, wenn dies nicht mehr möglich ist.
Eine Besonderheit in Spanien: die aktive Sterbehilfe
In Spanien kann in einer Patientenverfügung auch der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe (Euthanasie) festgehalten werden. Diese Möglichkeit besteht seit dem Inkrafttreten des spanischen Sterbehilfegesetzes im Jahr 2021 und stellt einen wesentlichen Unterschied zur Rechtslage in Deutschland dar. Dort ist die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) weiterhin strafbar.
Die aktive Sterbehilfe ist in Spanien nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich und an ein geregeltes Prüfverfahren gebunden. Erst wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der zuvor in der Patientenverfügung festgehaltene Wunsch nach aktiver Sterbehilfe berücksichtigt werden.
Gerade wenn eine Person ihren Willen dann nicht mehr selbst äußern kann, kann die frühere Festlegung in einer spanischen Patientenverfügung von großer Bedeutung sein.
Diese Möglichkeit unterscheidet die spanische Patientenverfügung wesentlich von einer deutschen Patientenverfügung.
Welche Möglichkeiten gibt es auf Lanzarote?
Nach den Vorgaben des Gobierno de Canarias kann eine spanische Patientenverfügung (Manifestaciones Anticipadas de Voluntad) auf drei Wegen errichtet werden:
- vor einem Notar,
- vor drei geeigneten Zeugen,
- oder vor einem Beamten des kanarischen Registers für Patientenverfügungen.
Bei der Variante mit drei Zeugen müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Die Zeugen dürfen beispielsweise nicht mit der erklärenden Person verheiratet oder eng verwandt sein und auch nicht in bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Beziehungen zu ihr stehen.
Der direkte Weg über das Register für Patientenverfügungen
Im Rahmen meines Services begleite ich insbesondere die Errichtung der Patientenverfügung vor einem Beamten des Registers für Patientenverfügungen (Registro de Manifestaciones Anticipadas de Voluntad).
Dieser Weg ist besonders praktisch: Die Patientenverfügung wird während des Termins in der dafür vorgesehenen Form aufgenommen und unmittelbar im kanarischen Register für Patientenverfügungen erfasst. Über dieses Register kann sie – abhängig von der persönlichen Situation – direkt mit der elektronischen Patientenakte des kanarischen Gesundheitssystems verknüpft werden. So kann das behandelnde medizinische Personal im Bedarfsfall auf die hinterlegten Informationen zugreifen.
Sie erhalten außerdem ein persönliches Exemplar Ihrer Patientenverfügung als Nachweis. Eine von Ihnen benannte Vertrauensperson beziehungsweise Ihr Vertreter sollte ebenfalls wissen, wo sich dieses Dokument befindet und wie im Ernstfall darauf zugegriffen werden kann.
Muss ich auf Lanzarote Resident sein?
Nein. Sie müssen keine spanische Residencia besitzen, um auf den Kanarischen Inseln eine Patientenverfügung zu errichten.
Diese Möglichkeit kommt auch für Menschen infrage, die beispielsweise nur einige Monate im Jahr auf Lanzarote verbringen oder regelmäßig hier überwintern. Als Identitätsnachweis wird hierfür in der Regel ein gültiger Reisepass benötigt.
Es gibt allerdings einen praktischen Unterschied: Wer im kanarischen Gesundheitssystem geführt wird und über eine kanarische Gesundheitskarte (tarjeta sanitaria canaria) verfügt, dessen Patientenverfügung kann, wie bereist vorab erklärt, direkt mit der elektronischen Patientenakte verknüpft werden. Wenn Sie keine kanarische Gesundheitskarte besitzen, kann diese automatische Verknüpfung nicht stattfinden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Patientenverfügung wertlos wäre. Sie erhalten eine nach spanischem Recht wirksam errichtete Patientenverfügung in spanischer Sprache.
Diese können Sie beispielsweise bei Ihrem spanischen Hausarzt, in Ihrem Gesundheitszentrum auf Lanzarote oder bei einer anderen behandelnden Einrichtung vorlegen und um Aufnahme in Ihre dortige Patientenakte bitten.
Auch die von Ihnen benannte Vertrauensperson kann das Dokument im Ernstfall dem behandelnden medizinischen Personal vorlegen. Die offiziellen Informationen sehen ausdrücklich vor, dass die Patientenverfügung in einem behandelnden Zentrum zur Aufnahme in die Patientenakte eingereicht werden kann.
Gerade für Menschen, die regelmäßig längere Zeit auf Lanzarote verbringen, kann es beruhigend sein, ein spanisches Dokument in den Händen zu haben, das den hiesigen Vorgaben entspricht.
Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen der Errichtung der spanischen Patientenverfügung und der späteren Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe. Für die aktive Sterbehilfe gelten zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen. Für deutsche Staatsangehörige bedeutet das unter anderem: Sie müssen entweder rechtmäßig in Spanien ansässig sein oder anhand einer Meldebescheinigung einen Aufenthalt in Spanien von mehr als zwölf Monaten nachweisen können.
Reicht meine deutsche Patientenverfügung denn nicht aus?
Viele Menschen haben bereits eine Patientenverfügung aus Deutschland. Das ist grundsätzlich eine wichtige Vorsorge.
Im medizinischen Ernstfall auf Lanzarote kann ein deutschsprachiges Dokument jedoch zu praktischen Schwierigkeiten führen. Denn eine deutsche Patientenverfügung wird nicht allein dadurch in Spanien wirksam, dass sie ins Spanische übersetzt wird. Nach den Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien müssen die Formvorschriften eingehalten werden, die in der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft gelten. Ist dies nicht der Fall, muss das Dokument von Ärztinnen und Ärzten sowie Behörden in Spanien nicht anerkannt und befolgt werden.
Wenn Sie regelmäßig auf Lanzarote leben oder einen großen Teil des Jahres hier verbringen, kann eine nach den kanarischen Vorgaben errichtete Patientenverfügung daher eine sinnvolle Ergänzung sein. So ist Ihr Wille in einem spanischsprachigen Dokument festgehalten, das nach den hier geltenden Vorgaben errichtet wurde und dem medizinischen Personal vor Ort eine klare Orientierung geben kann.
So unterstütze ich Sie
In den vergangenen Monaten haben mich immer mehr Kundinnen und Kunden gefragt, ob ich sie bei der Errichtung einer spanischen Patientenverfügung begleiten kann. Dabei habe ich gemerkt, dass dieses Thema viele Menschen sehr beschäftigt und häufig Unsicherheit darüber besteht, wie der Ablauf auf Lanzarote funktioniert – insbesondere, weil die Terminvereinbarung, die offiziellen Informationen, die Formulare und auch das Gespräch vor Ort auf Spanisch sind.
Gerade bei einem so persönlichen und weitreichenden Thema ist es wichtig, alle Informationen genau zu verstehen und die eigenen Wünsche klar zum Ausdruck bringen zu können.
Deshalb begleite ich Sie als vereidigte Übersetzerin und Dolmetscherin sprachlich und organisatorisch durch den gesamten Ablauf.
Ich unterstütze Sie dabei insbesondere mit folgenden Leistungen:
- Ich organisiere den Termin beim zuständigen Beamten des Registers für Patientenverfügungen.
- Sie erhalten von mir die offiziellen Informationen des Gobierno de Canarias in deutscher Sprache, damit Sie sich in Ruhe auf den Termin vorbereiten können.
- Ich begleite Sie persönlich zu Ihrem Termin.
- Während des Gesprächs dolmetsche ich die Erklärungen des Beamten sowie Ihre Fragen und Antworten, damit beide Seiten sich vollständig verstehen und Ihre Wünsche eindeutig festgehalten werden können.
Dabei übernehme ich keine medizinische oder rechtliche Beratung und entscheide selbstverständlich auch nicht, welche Inhalte Ihre Patientenverfügung enthalten soll.
Meine Aufgabe besteht darin, den organisatorischen Ablauf für Sie zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass die Kommunikation während des gesamten Verfahrens sprachlich klar und verständlich verläuft.
Welche Wünsche Sie in Ihrer Patientenverfügung festhalten möchten, entscheiden ausschließlich Sie selbst.
Warum Sie das Thema nicht zu lange aufschieben sollten
Eine Patientenverfügung beschäftigt sich mit Situationen, über die niemand gerne nachdenkt. Dennoch kann es sehr beruhigend sein, die eigenen Wünsche rechtzeitig geregelt zu haben.
Sie schaffen damit nicht nur Klarheit für sich selbst, sondern können auch Ihren Partner, Ihre Familie oder andere nahestehende Personen von schwierigen Entscheidungen entlasten.
Da Termine beim zuständigen Register nicht immer kurzfristig verfügbar sind und es zeitweise zu Wartezeiten kommen kann, ist es ratsam, die Vorbereitung nicht erst dann zu beginnen, wenn bereits eine Erkrankung, Operation oder andere dringende Situation bevorsteht.
Und was ist mit Vollmacht und Testament?
Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Sie ersetzt jedoch weder eine Vorsorge- oder Generalvollmacht noch ein Testament. Dabei handelt es sich um eigenständige Dokumente, die andere Lebensbereiche betreffen und in Spanien in der Regel notariell errichtet werden.
Wenn Sie neben Ihrer Patientenverfügung auch eine Vollmacht oder ein Testament errichten lassen möchten, unterstütze ich Sie ebenfalls bei der Organisation. Je nach Anliegen stelle ich den Kontakt zu einem geeigneten Notariat oder einer Anwaltskanzlei her, koordiniere die weiteren Schritte und begleite Sie sprachlich durch den gesamten Ablauf.
Die rechtliche Beratung und die Ausarbeitung der Dokumente übernehmen die jeweils zuständigen Fachpersonen.
Kostenloses persönliches Erstgespräch
Sie möchten mehr darüber erfahren, wie die Errichtung einer spanischen Patientenverfügung auf Lanzarote abläuft und wie ich Sie dabei unterstützen kann?
Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches persönliches Erstgespräch mit mir.
Ich erkläre Ihnen den organisatorischen Ablauf, beantworte Ihre grundsätzlichen Fragen zu meinem Service und erläutere Ihnen, wie ich Sie bei der Vorbereitung, Terminvereinbarung und sprachlichen Begleitung unterstützen kann.
Am besten senden Sie mir zunächst eine kurze Nachricht per WhatsApp oder E-Mail. Dann vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Telefongespräch.

Das sagen meine Kunden:
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Die Informationen in diesem Artikel beruhen auf den offiziellen Veröffentlichungen des Gobierno de Canarias, den Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien sowie den geltenden gesetzlichen Regelungen.
- Gobierno de Canarias – Manifestaciones Anticipadas de Voluntad (MAV)
- Deutsche Vertretungen in Spanien – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Ley 41/2002, básica reguladora de la autonomía del paciente
- Ley Orgánica 3/2021, de regulación de la eutanasia
- Decreto 13/2006, por el que se regulan las Manifestaciones Anticipadas de Voluntad en la Comunidad Autónoma de Canarias
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und dauerhafte Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Gesetzliche Regelungen, behördliche Vorgaben und Verfahrensabläufe können sich ändern. Maßgeblich sind daher stets die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die aktuellen Auskünfte der zuständigen Behörden.

