Häufig gestellte Fragen

Es gibt einige Fragen, die mir meine Kunden immer wieder stellen. Vielleicht finden auch Sie hier die Antwort auf Ihre Frage.

Teilweise finden Sie in den untenstehenden Antworten auch Verlinkungen, die Sie zu ausführlicheren Artikeln weiterleiten.

Ganz einfach, es gibt keinen. Es werden oft von Bundesland zu Bundesland verschiedene Begriffe verwendet, sie bedeuten jedoch alle dasselbe:

Eine Übersetzung, die von einem Übersetzer angefertigt wurde, der in einem der 16 Bundesländer offiziell zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen ermächtigt wurde.

Der Übersetzer bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzung.

Normalerweise werden Sie immer dann aufgefordert, eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, wenn Sie eine offizielle Tatsache anerkennen lassen möchten und das entsprechende Dokument nicht in der Landessprache verfasst ist.

Das kann zum Beispiel ein Schulabschluss, Unizertifikat, Geburtsurkunde, Scheidungsurteil, Erbschein etc. sein.

In Spanien ist der vereidigte Übersetzer nicht dazu verpflichtet, die beglaubigte Übersetzung anhand des Originals anzufertigen. Er ist ausschließlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung des ihm vorgelegten Dokuments verantwortlich. Bei Vorlage der beglaubigten Übersetzung bei der Behörde, welche die Übersetzung angefordert hat, ist es jedoch möglich, dass Sie zum Abgleich um die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie gebeten werden. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dass Sie das Originaldokument korrekt einscannen. Bitte lesen Sie hierzu „Was sollte ich beim Einscannen für eine beglaubigte Übersetzung beachten?“ In Deutschland können manche Behörden etwas anspruchsvoller sein und verlangen, dass Sie die Übersetzung anhand des Originals anfertigen lassen. Fragen Sie daher lieber bei der zuständigen Behörde nach, bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben. Hier erfahren Sie im Detail alles Wichtige über die beglaubigte Übersetzung.

Selbstverständlich. Schließlich verschickt niemand seine Originale gerne per Post.

Wenn es also notwendig ist, dass ich die Originale einsehe, können wir hierzu gerne einen Termin vereinbaren.

Das werden sie zu einhundert Prozent. Ich wurde in Spanien und Deutschland offiziell als vereidigte Übersetzerin bestellt. Eine Legalisierung meiner beglaubigten Übersetzungen ist in keinem Fall notwendig.

Sie finden mich in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der BRD und in der offiziellen Liste des Außenministeriums von Madrid.

Die Haager Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie weist die Echtheit von offiziellen Dokumenten für die internationale Anerkennung nach.

Hierbei handelt es sich häufig um eine Art Aufkleber, der mit dem Originaldokument verbunden wird.

WICHTIG: In den meisten Fällen wird gefordert, dass die Apostille bei beglaubigten Übersetzungen mit übersetzt wird. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorab, ob eine Apostille notwendig ist.

Sie können bequem per Banküberweisung zahlen. Wenn Sie ein spanisches Bankkonto besitzen, können Sie auch gerne das Bizum nutzen.

Die Daten hierzu erhalten Sie mit dem Kostenvoranschlag.

Grundsätzlich fordere ich 50% des Kostenvoranschlags als Anzahlung. Der restliche Betrag wird bei Fertigstellung fällig.

Das sagen meine Kunden:

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